JettyRobot s.r.o.
mit Sitz in Modřanská 621/72, Modřany, 143 00 Prag 4, Tschechische Republik, Ident.-Nr.: 04952162, eingetragen im Handelsregister, geführt beim Stadtgericht in Prag, Abteilung C, Einlage 256147 (nachfolgend die „Gesellschaft“)beabsichtigt, eine Umwandlung in Form der Spaltung durch Abspaltung durchzuführen, infolge deren die Gesellschaft als die gespaltene Gesellschaft nicht erlischt und ein Teil ihres Vermögens auf die neu entstehende Gesellschaft Napolie s.r.o. mit künftigem Sitz in Prag übergeht (nachfolgend die „Nachfolgegesellschaft“ und die „Spaltung“), gemäß dem Gesetz Nr. 125/2008 Slg., über die Umwandlungen von Handelsgesellschaften und Genossenschaften, in der jeweils geltenden Fassung (nachfolgend das „Umwandlungsgesetz“).Die Gesellschaft weist hiermit im Sinne der Bestimmung des § 33 Abs. 1 Buchst. b) des Umwandlungsgesetzes die Gläubiger, Arbeitnehmer und Gesellschafter auf ihre Rechte hin:
Die Gesellschaft teilt ihren Gesellschaftern mit, dass ihnen gemäß § 285 Abs. 1 des Umwandlungsgesetzes mindestens 2 Wochen vor dem festgelegten Tag der Gesellschafterversammlung bzw. vor dem Tag der Beschlussfassung des Alleingesellschafters der Gesellschaft in Ausübung der Befugnisse der Gesellschafterversammlung, mit der die Spaltung genehmigt werden soll, folgende Unterlagen zugestellt werden:
a) das Spaltungsprojekt (Spaltungsplan),
b) der Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31.03.2026,
c) die Eröffnungsbilanzen der Gesellschaft und der Nachfolgegesellschaft,
d) die Jahresabschlüsse der Gesellschaft für die letzten drei Rechnungsperioden,
e) das Sachverständigengutachten zur Bewertung des Vermögens.
Die Gesellschaft weist ihre Gesellschafter ferner darauf hin, dass sie gemäß § 285 Abs. 2 des Umwandlungsgesetzes das Recht haben, am Sitz der Gesellschaft in das Sachverständigengutachten zur Bewertung des Vermögens Einsicht zu nehmen.
Die Gesellschafter können ihre Zustimmung dazu erteilen, dass die Gesellschaft zur Bereitstellung von Informationen elektronische Mittel nutzt. In diesem Fall können gemäß der Bestimmung des § 285a Abs. 1 des Umwandlungsgesetzes Kopien dieser Unterlagen den Gesellschaftern elektronisch zugesandt werden.
Die Gesellschaft stellt ferner fest, dass, wie sich aus dem Spaltungsprojekt ergibt, infolge der Durchführung der Spaltung keine Arbeitnehmer der Gesellschaft auf die Nachfolgegesellschaft übergehen und die Spaltung somit keine Auswirkungen auf die Arbeitnehmer der Gesellschaft hat.
Die Gläubiger der Gesellschaft werden auf ihre Rechte gemäß den §§ 35 bis 39 des Umwandlungsgesetzes hingewiesen, d. h. insbesondere auf das Recht der Gläubiger der Gesellschaft, die Gewährung einer ausreichenden Sicherheit zu verlangen, wenn sich infolge der Spaltung die Einbringlichkeit ihrer noch nicht fälligen Forderungen aus vor der Veröffentlichung des Spaltungsprojekts entstandenen Verbindlichkeiten verschlechtert; dies gilt entsprechend auch für künftige oder bedingte Forderungen. Kommt zwischen dem Gläubiger und der Gesellschaft keine Einigung über die Art der Besicherung der Forderung zustande, so bestimmt das Gericht auf Antrag eines Gläubigers, der die Tatsachen glaubhaft macht, die darauf hindeuten, dass die Umwandlung die Einbringlichkeit seiner Forderung verschlechtert, eine ausreichende Sicherheit. Das Gericht bestimmt die ausreichende Sicherheit nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung der Art und Höhe der Forderung. Über die Bestimmung der ausreichenden Sicherheit entscheidet das Gericht durch Beschluss. Die Wirkungen der Sicherheit treten frühestens an dem Tag ein, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Handelsregister gegenüber Dritten wirksam geworden ist. Das Recht, eine ausreichende Sicherheit zu verlangen, muss bei Gericht innerhalb von 3 Monaten ab dem Tag der Veröffentlichung des Spaltungsprojekts geltend gemacht werden, andernfalls erlischt es.
Kein Recht auf Gewährung einer ausreichenden Sicherheit haben Gläubiger:
a) die ein Recht auf vorrangige Befriedigung ihrer Forderungen im Insolvenzverfahren haben,
b) die für die Zwecke des Insolvenzverfahrens als gesicherte Gläubiger gelten.
Abschließend weist die Gesellschaft darauf hin, dass den Gläubigern und Gesellschaftern neben den oben genannten Rechten auch Rechte zustehen, die sich insbesondere aus den Bestimmungen der §§ 45 bis 58 ff. des Umwandlungsgesetzes ergeben.
JettyRobot s.r.o.
Datum der Veröffentlichung: 25.06.2026
Dies ist eine Übersetzung, die ausschließlich zu Informationszwecken bereitgestellt wird. Im Falle von Widersprüchen ist die tschechische Fassung dieses Dokuments maßgebend.